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Verpflichtung von Verteilern und Zählern (EED)

  • Autorenbild: Dott. Mag. Ennio Scarcelli
    Dott. Mag. Ennio Scarcelli
  • 13. Aug. 2024
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 19. Jan.

Die Europäische Energieeffizienzrichtlinie (EED) führt zunehmend strengere Verpflichtungen für Wohnanlagen mit zentralen Anlagen ein. Ziel ist es, Transparenz beim Energie- und Wasserverbrauch, eine gerechte Kostenverteilung sowie eine nachhaltige Reduktion des Energieverbrauchs sicherzustellen.

Im Jahr 2026 gewinnen diese Verpflichtungen eine zentrale Bedeutung für die Hausverwaltung und betreffen insbesondere:
  • Heizkostenverteiler,
  • Warmwasserzähler,
  • Kaltwasserzähler,
  • Art der Verbrauchserfassung und -mitteilung.

Was ist die EED-Richtlinie?
Die EED-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dazu, Maßnahmen umzusetzen, die:
  • die Energieeffizienz von Gebäuden verbessern,
  • den Endnutzern klare, verständliche und messbare Verbrauchsdaten zur Verfügung stellen,
  • energieeffizientes Verhalten durch Transparenz fördern.
Diese Grundsätze wurden auch in Italien in konkrete Verpflichtungen für Wohnanlagen umgesetzt.

Heizkostenverteiler: Pflicht in Wohnanlagen
In Wohnanlagen mit zentraler Heizungsanlage ist die Installation von Heizkostenverteilern verpflichtend, sofern keine nachweisbare technische Unmöglichkeit besteht.
Zweck der Heizkostenverteiler
  • Erfassung des individuellen Verbrauchs pro Heizkörper,
  • gerechte Aufteilung der Heizkosten nach tatsächlichem Verbrauch,
  • Reduzierung von Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern.
Ablesung und Transparenz

Ab 2026 müssen die Geräte:
  • eine Fernablesung ermöglichen,
  • regelmäßige Verbrauchsinformationen bereitstellen,
  • den Nutzern Vergleichsmöglichkeiten ihres Verbrauchs über verschiedene Zeiträume bieten.

Warmwasserzähler
Wird das Warmwasser zentral erzeugt, gilt:
  • Installation eines individuellen Warmwasserzählers je Nutzungseinheit, sofern technisch möglich,
  • Kostenverteilung auf Basis des tatsächlichen Verbrauchs,
  • regelmäßige und dokumentierte Ablesung.
Die individuelle Verbrauchserfassung ist ein wesentlicher Bestandteil einer ordnungsgemäßen Verwaltung der Wohnanlage.

Kaltwasserzähler: Pflicht und Kriterien
Auch für Kaltwasser sieht die Gesetzgebung vor:
  • den Einsatz individueller Wasserzähler,
  • eine verbrauchsabhängige Kostenverteilung,
  • die schrittweise Abkehr von pauschalen oder rein millesimalen Verteilungsschlüsseln.
Das Fehlen individueller Zähler ist nur dann zulässig, wenn deren Installation technisch nicht möglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist und dies entsprechend dokumentiert wird.

Rolle und Verantwortung des Verwalters
Im Rahmen der EED-Vorgaben ist der Verwalter verpflichtet:
  • die Konformität der Anlagen zu überprüfen,
  • die ordnungsgemäße Ablesung und Archivierung der Verbrauchsdaten sicherzustellen,
  • die Eigentümer über Pflichten und Fristen zu informieren,
  • Sanktionen und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Eine nicht konforme Verwaltung kann zu zivil- und verwaltungsrechtlichen Haftungen führen.

Schlussfolgerung
Die EED-Richtlinie macht die Verbrauchserfassung zu einem strukturellen und unverzichtbaren Bestandteil der Wohnanlagenverwaltung.Eine rechtzeitige Anpassung schützt die Eigentümergemeinschaft, sorgt für Transparenz und reduziert zukünftige Risiken.


 
 

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