Bei Photovoltaik im Kondominium geht es nicht nur um die Anzahl der Module. Zuerst ist zu klären, wer die Anlage errichtet, welcher Stromanschluss versorgt wird, wer die Kosten trägt und welcher Teil des Daches belegt wird.

Eine private und eine gemeinschaftliche Anlage können nebeneinander bestehen. Die Planung muss jedoch Sicherheit, Dachabdichtung, Wartung, gleichberechtigte Nutzungsmöglichkeiten der übrigen Eigentümer und die spätere Entwicklung des Gebäudes berücksichtigen.

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Private Anlage eines einzelnen Eigentümers

Ein einzelner Miteigentümer kann eine Anlage für seine Einheit auch auf geeigneten Gemeinschaftsflächen errichten, sofern Art. 1122-bis des italienischen Zivilgesetzbuches und die Rechte der übrigen Eigentümer beachtet werden. Anlage, Kosten, Wartung und erzeugte Energie bleiben dem errichtenden Eigentümer zugeordnet.

  • Das Projekt muss Module, Wechselrichter, Leitungen, Schutzvorrichtungen und Anschluss an den privaten Zähler darstellen.
  • Sind Änderungen am Gemeinschaftseigentum erforderlich, ist das Vorhaben der Verwaltung vorab mit geeigneten technischen Unterlagen mitzuteilen.
  • Die Versammlung kann zum Schutz von Stabilität, Sicherheit und Erscheinungsbild Ausführungsmodalitäten oder Vorsichtsmaßnahmen festlegen, jedoch kein pauschales Verbot.
  • Die Belegung darf eine gleichwertige Nutzung durch andere Eigentümer sowie Wartung und spätere Anlagen nicht verhindern.
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Gemeinschaftliche Anlage des Kondominiums

Eine Anlage ist gemeinschaftlich, wenn sie vom Kondominium beschlossen und finanziert wird, um Allgemeinverbraucher zu versorgen oder kollektiven Eigenverbrauch zu organisieren. Eigentum, Verträge, Verwaltung und Kostenverteilung richten sich nach dem Beschluss und den anwendbaren Kondominiumsregeln.

  • Sie kann Aufzug, Beleuchtung, Pumpen, Garage und andere gemeinschaftliche Verbraucher direkt versorgen.
  • Bei einer Gruppe gemeinsam handelnder Eigenverbraucher berechnet der GSE die geteilte Energie anhand der Messwerte der teilnehmenden Anschlüsse; eine physische Leitung in jede Wohnung ist nicht erforderlich.
  • Die Teilnehmer behalten ihren Stromliefervertrag; ein gemeinsamer Ansprechpartner verwaltet die Konfiguration und die Beziehungen zum GSE.
  • Der Beschluss sollte Investition, Eigentum, Wartung, Versicherung, Kostenverteilung und Verwendung der wirtschaftlichen Vorteile festlegen.
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Das Gemeinschaftsdach ist nicht unbegrenzt verfügbar

Vor der Zuweisung von Flächen für private oder gemeinschaftliche Anlagen empfiehlt sich eine Gesamtplanung des Daches. Es gibt keine automatische Aufteilung nur nach Tausendsteln: Entscheidend sind nutzbare Fläche, Ausrichtung, Verschattung, Zugänge, technische Abstände und die Nutzungsmöglichkeiten der übrigen Berechtigten.

  • Eigentumstitel, vertragliche Kondominiumsordnung und besondere Nutzungsrechte prüfen.
  • Zugangswege für Sicherheit, Reinigung und Dachwartung freihalten.
  • Lasten, Wind und Schnee besonders bei alpinen Gebäuden berücksichtigen.
  • Eine geordnete Belegung dokumentieren, die spätere Erweiterungen ermöglicht.
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Genehmigungen, Technik und Förderungen

Das Projekt ist durch befugte Fachpersonen zu prüfen und mit den anwendbaren Bau-, Landschaftsschutz-, Elektro- und Sicherheitsvorschriften abzustimmen. In Südtirol kann das Verfahren bei historischen Ortskernen, geschützten Gebäuden, Landwirtschaftsgebieten oder besonderen Bindungen abweichen.

  • Tragfähigkeit, Zustand der Dachhaut und Gewährleistung der Abdichtung prüfen.
  • Elektroprojekt, Schutzvorrichtungen, Einsatzwege und Konformitätserklärung vorsehen.
  • Mögliche landschafts- oder denkmalschutzrechtliche Genehmigungen vorab mit Gemeinde und Techniker klären.
  • Steuerabzüge, Landesbeiträge und GSE-Förderungen vor Baubeginn prüfen, da Voraussetzungen, Fristen und Kumulierbarkeit Änderungen unterliegen.

Vor der Behandlung in der Versammlung

  1. Eigentumstitel und Kondominiumsordnung
  2. Dachplan mit Nutzflächen und Zugängen
  3. Prüfung von Tragfähigkeit, Schnee, Wind und Abdichtung
  4. Elektroschema und zu versorgende Verbraucher
  5. Angebot einschließlich Wartung und Versicherung
  6. Verteilung von Kosten und Vorteilen
  7. Genehmigungen und Förderungen vor Baubeginn prüfen

Jedes Gebäude erfordert eine Einzelfallprüfung. Dieser Beitrag bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt weder die technische Planung noch die Prüfung der Rechtstitel oder eine rechtliche und steuerliche Beratung.

Offizielle Quellen