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  • AutorenbildDott. Mag. Ennio Scarcelli

Verpflichtung von Verteilern und Zählern (EED)

Das Gesetzesdekret Nr. 73 vom 14. Juli 2020 (zur Änderung/Ergänzung des Gesetzesdekrets Nr. 102/2014 ff.) führt auch wichtige Neuerungen zum Thema Wärme- und Warmwassermessung für zentrale Anlagen ein. Es handelt sich um die Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/2002 zur Änderung der bisherigen Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU (EED).

Was ist die EED?
Die Energieeffizienzrichtlinie EED ("Energy Efficiency Directive") ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die darauf abzielt, die Energieeffizienz in der EU zu fördern, um die Klimaziele zu erreichen und die Energieabhängigkeit zu verringern. Sie wurde 2012 verabschiedet und anschließend 2018 überarbeitet.

Wie kann man die EED einhalten?
Art. 9
"... Unterzähler oder individuelle Wärmemesssysteme nach Absatz 5, die nach dem 25. Oktober 2020 installiert werden, müssen fernauslesbar sein. Spätestens ab dem 1. Januar 2027 müssen daher alle diese Systeme mit Vorrichtungen ausgestattet sein, die eine Fernauslesung ermöglichen..."

  • Wärmeverteiler
  • Wärmezähler
  • Wasserzähler

Art. 19
"Anhang 9 des Gesetzesdekrets Nr. 102 von 2014. Mindestanforderungen an die Abrechnung und Verbrauchsinformationen für Heizung, Kühlung und Warmwasser"

Strafen
Haus- und Wohnungseigentümer, die die Fristen nicht einhalten, werden mit Geldstrafen zwischen 500 und 2500 Euro bestraft. Dies ist in Artikel 11 des Gesetzesdekrets 141/2016 zur Änderung von Artikel 16 des Energieeffizienzdekrets festgelegt,


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